KI-Kennzeichnungspflicht für Planungsbüros - was es seit 02.08.2026 zu beachten gilt
KI-Kennzeichnungspflicht
KI-Kennzeichnungspflicht: Was Planer:innen jetzt wissen müssen*
Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für den Einsatz von KI.
Für Interior Designerinnen, Home Stagerinnen, Architektinnen und Innenarchitektinnen bedeutet das allerdings nicht, dass ab sofort alles mit „KI-generiert“ gekennzeichnet werden muss.
Entscheidend ist, was mit KI erzeugt oder verändert wurde und wie real die Darstellung auf Betrachter:innen wirkt.
Besonders relevant wird die Kennzeichnung bei fotorealistischen KI-Bildern einer realen Immobilie oder eines realen Raumes.
Wird beispielsweise ein echtes Foto eines leeren Raumes mit KI virtuell möbliert, nennt die EU-Kommission genau diesen Fall ausdrücklich als Beispiel für einen teilweise KI-modifizierten Inhalt.
Dafür gibt es inzwischen sogar das freiwillig nutzbare EU-Kennzeichen „AI MODIFIED“.
Das solltest Du Dir merken:
Nicht jeder KI-Einsatz muss gekennzeichnet werden.
Ein echtes Raumfoto, das mit KI fotorealistisch verändert wird, kann kennzeichnungspflichtig sein.
Virtual Staging mit KI solltest Du entsprechend transparent kennzeichnen.
Vollständig mit KI erzeugte Inhalte und nachträglich KI-veränderte Inhalte werden unterschieden.
Die neuen EU-Symbole „AI GENERATED“ und „AI MODIFIED“ sind freiwillig – die Transparenzpflicht selbst ist es in den erfassten Fällen nicht.
Die Kennzeichnung muss klar erkennbar sein, wenn jemand den Inhalt erstmals sieht. Versteckte Metadaten allein reichen nicht.
Ein mit ChatGPT/Claude/Gemini/Copilot etc. formulierter Social-Media- oder Website-Text muss nicht automatisch als KI-Text gekennzeichnet werden. Für Texte gelten deutlich andere Voraussetzungen.
Und wichtig: Ein KI-Hinweis erlaubt Dir nicht, eine Immobilie irreführend darzustellen. Bauliche Eigenschaften, Mängel oder tatsächliche Zustände dürfen nicht einfach „schöngerechnet“ werden. Auch Bilddarstellungen können nach dem UWG irreführend sein.
Meine Empfehlung für Planerinnen
Bei einem KI-bearbeiteten Bestandsfoto beispielsweise:
AI MODIFIED · KI-gestützte Visualisierung
oder noch konkreter:
AI MODIFIED · Möbel und Ausstattung virtuell ergänzt
So wissen Betrachter:innen nicht nur, dass KI beteiligt war, sondern auch was am Bild verändert wurde.
Die neuen Regeln sind allerdings differenzierter, als viele Social-Media-Posts gerade vermuten lassen.
In meinem kostenlosen Mitgliederbereich habe ich deshalb ausführlicher zusammengefasst, wann Du kennzeichnen solltest, wann nicht und was das speziell für Renderings, Virtual Staging, Konzeptvisualisierungen, Social Media und Marketingtexte bedeutet.
→ Den ausführlichen Überblick findest Du im Mitgliederbereich
*Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.

